Archiv
In dieser Rubrik können Sie Meldungen der vergangenen Jahre aus dem Bereich "Aktuelles" sehen.
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14.01.2021
VGH Kassel: Eilrechtsschutz im Fall „Windpark Wotan“ (KS_02) erfolgreich
Mit Bescheid vom 17.08.2017 genehmigte das Regierungspräsidium Kassel die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) innerhalb eines im Teilregionalplan Energie Nordhessen ausgewiesenen Windvorranggebietes (KS 02), das direkt an das zum Naturschutzgebiet (NSG) „Buchenwälder zwischen Mühlenberg und Hasselburg“ erklärte nordrhein-westfälische FFH-Gebiet DE-4322-304 „Wälder bei Beverungen“ angrenzt. Der sich dagegen richtenden Klage der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hessen e.V., die von der Bürgerinitiative Oberweser-Bramwald e.V. unterstützt wurde, blieb in der ersten Instanz der Erfolg versagt. Dagegen ließ der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil mit Beschluss vom 19.10.2020 (Az. 9 A 1365/20.Z) zu und gab nunmehr auch dem Antrag der Umweltvereinigung auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 14.01.2021 (Az.: 9 B 2223/20) statt.
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07.01.2020
BVerwG: Nachträgliche Anordnung zum Schutz europäischer Fledermäuse
Mit Beschluss vom 07.01.2020 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OVG Lüneburg vom 13.03.2019 (12 LB 125/18, juris) zurück, über dessen Inhalt bereits berichtet wurde (siehe unten). Die Frage, ob eine Naturschutzbehörde auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BNatSchG die temporäre Abschaltung einer Windenergieanlage zum Schutz von Fledermausarten erst im Falle eines festgestellten Verstoßes gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG oder schon dann anordnen darf, wenn zwar noch keine Störung der öffentlichen Sicherheit, wohl aber die Gefahr besteht, dass es bei ungehindertem Geschehensablauf zur Tötung geschützter Individuen kommt, rechtfertigt aus Sicht des 4. Senats nicht die Zulassung der Revision.
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19.12.2019
OVG Koblenz: Europäisches Naturschutzrecht räumt Privatpersonen keine klagbaren Recht ein
Die These, nach der einzelne Bürger im Stande sind, eine Verletzung der Vorschriften des europäischen bzw. unionsbasierten Naturschutzrechts gerichtlich geltend zu machen, erfreut sich im wissenschaftlichen Schrifttum zunehmender Gefolgschaft (vgl. Storost, UPR 2018, 52/55; Wegener, ZUR 2018, 217/221; Klinger, ZUR 2017, 90). Dagegen hält das OVG Koblenz in seinem Urteil vom 18.12.2019 (Az.: 8 A 10797/19.OVG) unverbrüchlich an der überkommenen Auffassung fest, vermöge derer habitat- und artenschutzrechtliche Vorschriften Privatpersonen keine klagbaren Rechte einräumen.
- 09.12.2019
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Die Rückkehr des Wolfes (Canis lupus) nach Deutschland und seine bislang positiv verlaufende Bestandsentwicklung sind als Erfolg des Artenschutzes zu begrüßen, stellen die Weidetierhaltung aber vor neue Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bundesregierung mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BT-Drs. 19/10899) das Ziel, die Rechtssicherheit bei der Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG zu erhöhen und spezifische Regelungen für den Umgang mit dem Wolf zu schaffen. Sonderbestimmungen zur Bewältigung der durch Wölfe hervorgerufenen Konfliktlagen mögen sinnvoll sein, müssen aber den vollzugspraktischen Erfordernissen gerecht werden und den richtliniengestützten Vorgaben des EU-Artenschutzrechts vollauf genügen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet dafür keine ausreichende Gewähr. Die hierzu veranlassenden Erwägungen sind einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme zu entnehmen, die hier(pdf) heruntergeladen werden kann.
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19.07.2019
Bundesgerichtshof: Kein Artenschutz für Wisente
Auch nach der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 19.7.2019, V ZR 177/14, Pressemitteilung Nr. 098/2019) bleibt offen, ob Waldeigentümer das Betreten ihrer Waldflächen durch Wisente (Bison bonasus) dulden müssen, die vom Trägerverein Wisent-Welt Wittgenstein e.V. auf der Grundlage eines mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Siegen-Wittgenstein geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages in die Freiheit entlassen wurden.
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13.03.2019
OVG Lüneburg: Nachträgliche Anordnung zum Schutz europäischer Fledermäuse
Unter Abänderung des Urteils der Vorinstanz (VG Oldenburg, NuR 2018, 723 ff.) hebt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 13.03.2019 (12 LB 125/18, juris) eine naturschutzbehördliche Anordnung auf, mit der dem Betreiber einer Windenergieanlage eine temporäre Nachtabschaltung zum Schutz gefährdeter Fledermäuse aufgegeben wurde.
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11.02.2019
VG Arnsberg: Wisente im Rothaargebirge
Der verwaltungsgerichtlichen Klage, mit der sich mehrere Waldbauern gegen die Freisetzung von Wisenten und deren Anwesenheit in ihren Privatwäldern zur Wehr setzen, bleibt der Erfolg versagt.
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27.11.2018
OVG Bautzen: Illegal gebauter Abschnitt des Elsterradweges muss gesperrt werden
Mit seinem Urteil vom 27.11.2018 zieht das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Konsequenzen aus der Missachtung europäischen Habitatschutzrechts.
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25.10.2018
OVG Lüneburg: Genehmigung einer Windenergieanlage mit dem Artenschutzrecht nicht vereinbar
Mit seinem am 25. Oktober verkündeten Urteil (12 LB 118/16) erklärte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht eine Genehmigung des Landkreises Osnabrück für die Errichtung und den Betrieb einer einzelnen Windenergieanlage auf die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung hin für rechtswidrig und nicht vollziehbar.
- 15.11.2018
Hambacher Forst als potenzielles FFH-Gebiet
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Nordrhein-Westfalen, macht in verschiedenen Klageverfahren geltend, dass die im Zuge der Fortführung des Tagebaus Hambach beabsichtigte Rodung des Hambacher Forstes mit den unionsrechtlichen Vorschriften zum Schutz der so genannten potenziellen FFH-Gebiete nicht vereinbar ist. Der Träger des Vorhabens (RWE Power AG) tritt solchen Vorstellungen mit einem in seinem Auftrag erstellten Rechtsgutachten entgegen. Die Erwägungen des Gutachters werden in einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme, die hier heruntergeladen werden kann, einer kritischen Würdigung unterzogen. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, dass dem Hambacher Forst die rechtliche Qualität eines potenziellen FFH-Gebietes selbst auf der Grundlage des von dem Gutachter präferierten Ansatzes nicht abgesprochen werden kann.
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25.10.2018
OVG Lüneburg: Genehmigung einer Windenergieanlage mit dem Artenschutzrecht nicht vereinbar
Mit seinem am 25. Oktober verkündeten Urteil (12 LB 118/16) erklärte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht eine Genehmigung des Landkreises Osnabrück für die Errichtung und den Betrieb einer einzelnen Windenergieanlage auf die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung hin für rechtswidrig und nicht vollziehbar.